Festsetzung
Die Festsetzung des Bebauungsplans gemäß § 10 BauGB erfolgt durch den Erlass der Rechtsverordnung und wird für 2024 avisiert.
Planreife
Der sogenannte „Planreife-Stand“ des Bebauungsplanverfahrens gemäß § 33 Abs. 1 BauGB wird für 2024 durch einen Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) Pankow avisiert.
Förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung
Die förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB zum Bebauungsplan wird voraussichtlich im ersten Halbjahr 2024 stattfinden.
Förmliche Behördenbeteiligung
Die förmliche Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB zum Bebauungsplan wird voraussichtlich 2023 stattfinden.
Untersuchungen und Gutachten aufgrund der Stellungnahmen aus den frühzeitigen Beteiligungen
Aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange resultierten weitere Untersuchungserfordernisse. Diese werden voraussichtlich Anfang 2023 abgeschlossen.
Fortführung des Verfahrens zur Änderung des Flächennutzungsplans
Die öffentliche Auslegung fand im Zeitraum vom 12. September 2022 bis 14. Oktober 2022 statt.
Frühzeitige Beteiligung im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens
In der Zeit vom 25. März bis 29. April 2022 fand zum Bebauungsplan 3-60 im Bezirksamt Pankow sowie über die Beteiligungsplattform mein.berlin.de die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 des Baugesetzbuches statt. Parallel erfolgte die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange.
Workshopverfahren mit zweiter Beteiligungsphase
Im Rahmen des städtebaulichen-architektonischen Workshopverfahrens erarbeiten sechs Planerteams im Wettstreit miteinander städtebauliche Entwürfe für das Pankower Tor. Dabei war auch das Feedback der Bürger*innen gefragt:
- Ausschreibung und Erarbeitung von Entwürfen (2020-2021)
- Zwischenergebnisse mit begleitender Bürger*innenbeteiligung (Kommentierung der Entwürfe und digitales Bürgerforum) (Februar 2021)
- Prüfung durch Sachverständige und Juryentscheidung (Mai 2021)
- Vorstellung des prämierten Entwurfs (Juni 2021)
Einleitung Bebauungsplanverfahren
Das Bezirksamt Pankow hat in seiner Sitzung am 10. März 2020 beschlossen, den Bebauungsplan 3-60 („Pankower Tor“) für das Gelände des ehemaligen Rangierbahnhofs Pankow aufzustellen.
Der Bebauungsplan wird im Normalverfahren nach § 6 Abs. 2 i. V. m. § 7 AGBauGB mit Umweltbericht aufgestellt. Vor der Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB muss ein städtebauliches Konzept für das Gelände vorliegen. Dies wurde im Rahmen des städtebaulichen-architektonischen Workshopverfahrens erarbeitet. Auf dieser Grundlage wird der Bebauungsplanentwurf erarbeitet.
Untersuchungen und Konzepte
Es werden verschiedene Untersuchungen durchgeführt und Konzepte erstellt, die als Grundlage für die weiteren Planungen dienen:
- Mobilitätskonzept
- Vorgaben zum Schulstandort
- Vorbereitung der Umweltuntersuchungen
- Verkehrsuntersuchung und Machbarkeit der Tramstrecke
- Verträglichkeit des Einzelhandels
- Lärmschutzuntersuchung
Erste Phase der Beteiligung
Im November 2018 fand eine Informationsveranstaltung mit begleitender Bürger*innenbeteiligung statt. Interessierte konnte im Rahmen der Veranstaltung und in einem vierwöchigen Online-Dialog Wünsche und Erwartungen an das neue Stadtquartier formulieren. Diese wurden ausgewertet und flossen in die Auslobung zum städtebaulichen-architektonischen Workshopverfahren ein.
Grundsatzvereinbarung
Am 25. April 2018 haben der Bezirk Pankow, die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen und die Krieger Handel SE die Grundsatzvereinbarung für das Pankower Tor mit dem gemeinsamen Ziel geschlossen, ein lebendiges Quartier zu schaffen und das Hauptzentrum Pankows attraktiv weiterzuentwickeln. Aus der Grundsatzvereinbarung und den aktuellen Abstimmungen haben sich die Themenschwerpunkte für das Workshopverfahren zur Entwicklung eines städtebaulichen Masterplans und für den weiteren Planungsprozess ergeben.