Die Grundsatzvereinbarung - Was ist geplant?
Am 25. April 2018 haben der Bezirk Pankow, die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen und die Krieger Handel SE die Grundsatzvereinbarung für das Pankower Tor mit dem gemeinsamen Ziel geschlossen, ein lebendiges Quartier zu schaffen und das Hauptzentrum Pankows attraktiv weiterzuentwickeln. Aus der Grundsatzvereinbarung und den aktuellen Abstimmungen ergeben sich folgende Grundzüge der Planung.
Worauf wurde sich geeinigt?
Westfläche A
Grünfläche mit Durchwegung und Fahrradparkhaus für 1.000 Fahrräder am U-Bahnhof Pankow
Mittelfläche B
Entwicklung eines anspruchsvollen urbanen Stadtquartiers zur Weiterentwicklung des Hauptzentrums Pankow mit einer Einzelhandelskonzentration (ca. 25.000 qm Verkaufsfläche), ca. 500 Wohnungen und 800 Pkw-Stellplätzen, davon 200 kostenpflichtige P+R-Stellplätze (Mo –Fr.), Gastronomie und Entertainment
Mittelfläche C
Urbanes und sozial gemischtes Wohnquartier mit mind. 1.500 Wohnungen
Mittelfläche D
Schulstandort mit einer mindestens dreizügigen Grundschule
Mittelfläche E
Fachmarktstandort für Möbel mit max. 50.000 qm Verkaufsfläche und max. 450 Pkw-Stellplätzen.
Ostfläche F
Erarbeitung städtebaulich sinnvoller und wirtschaftlich tragfähiger Nutzungsvorstellungen zwischen Eigentümerin und Land Berlin.
Für die Flächen A-C ist ein konkurrierendes Workshopverfahren vorgesehen. Zwischen dem Wohnquartier (Bereich C) und dem Fachmarktstandort (Bereich E) müssen in diesem Verfahren Schnittstellen zu dem Schulstandort (Bereich D) vorgesehen werden. Die Schulplanung selbst ist nicht Gegenstand dieses Verfahrens. Die Planungen der Fa. Krieger zum Fachmarktstandort (Bereich E) sind in die Masterplanung des Gesamtgebietes zu integrieren. Alle Bereiche sind dabei im stadträumlichen Zusammenhang mit der geplanten Gesamtentwicklung des Areals und den angrenzenden Stadtquartieren zu planen.