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Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan 3-60 „Pankower-Tor"

In der Zeit vom 25. März bis einschließlich 29. April 2022 findet die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 des Baugesetzbuches zum Bebauungsplan 3-60 „Pankower Tor“ statt.

In der Zeit vom 25. März bis einschließlich 29. April 2022 findet die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 des Baugesetzbuches zum Bebauungsplan 3-60 „Pankower Tor“ statt.

Mit dem Entwurf des Bebauungsplans liegt nun ein weiterer Meilenstein für das Projekt Pankower Tor vor. Für die Hauptfläche des Vorhabengebiets bildet der Masterplan, der am 9. Februar 2022 im digitalen Bürgerforum vorgestellt wurde, die Grundlage für den Bebauungsplanentwurf. Durch diesen Bebauungsplanentwurf mit dessen Begründung (einschließlich Umweltbericht) können Sie sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung informieren.

Sie können den Bebauungsplanentwurf ab dem 25. März 2022 im Bezirksamt Pankow sowie im Internet einsehen und sich dazu schriftlich, mündlich oder auf elektronischem Wege äußern. Nach vorheriger Terminabsprache kann dieser auch erörtert werden.

Ort: Bezirksamt Pankow von Berlin, Abt. Stadtentwicklung und Bürgerdienste, Stadtentwicklungsamt, Storkower Straße 97, 10407 Berlin, Ausstellungsraum im Erdgeschoss

Zeit: Vom 25. März 2022 bis einschließlich 29. April 2022
Montag bis Mittwoch von 9:00 bis 17:00 Uhr
Donnerstag von 9:00 bis 18:00 Uhr
Freitag von 9:00 bis 14:30 Uhr sowie nach telefonischer Vereinbarung

Neben dem Bebauungsplanentwurf wird auch das städtebauliche Modell des Masterplans Pankower Tor mit ausgestellt. Die Unterlagen zum Bebauungsplanentwurf können während des Auslegungszeitraums im Internet eingesehen werden unter: www.berlin.de/ba-pankow/beteiligungen sowie über die Beteiligungsplattform: www.mein.berlin.de

Die Ergebnisse des frühzeitigen Beteiligungsprozesses der Öffentlichkeit fließen in die weitere Planung ein.

Parallel findet die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange statt. Den gesetzlichen Vorgaben entsprechend erfolgt nach der frühzeitigen Beteiligung vor dem Abschluss des Verfahrens mindestens noch eine weitere Beteiligung der Öffentlichkeit zum Entwurf des Bebauungsplans.

Fragen zum Verfahren können auch telefonisch unter: 030 90295-4276 oder per E Mail an: bebauungsplan@ba-pankow.berlin.de gestellt werden.

Mit freundlichen Grüßen im Namen des Landes Berlin und des Vorhabenträgers Krieger

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