Projektzeitschiene
Festsetzung
Die Festsetzung des Bebauungsplans gemäß § 10 BauGB erfolgt durch den Erlass der Rechtsverordnung und wird für 2026 avisiert.
Planreife
Der sogenannte „Planreife-Stand“ des Bebauungsplanverfahrens gemäß § 33 Abs. 1 BauGB kann nach Abschluss der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung für 2026 durch einen Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) Pankow angestrebt werden.
Erneute förmliche Behördenbeteiligung und förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung
Die erneute förmliche Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 i.V.m. 4a Abs. 3 BauGB sowie die förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB zum Bebauungsplan 3-60a „Pankower Tor“ soll im 1. Halbjahr 2026 durchgeführt werden. Zuvor müssen alle notwendigen Abwägungsgrundlagen (Untersuchungen und Konzepte) aktualisiert und fertiggestellt sein.
Änderung des Flächennutzungsplans
Am 24. Januar 2025 ist die Änderung des Flächennutzungsplans von Berlin für die Nachnutzung des ehemaligen Rangierbahnhofs Pankow (laufende Nummer 05/16) durch Bekanntmachung im Amtsblatt für Berlin in Kraft getreten. Das Verfahren wurde von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen geführt. Die Änderung des Flächennutzungsplans ist eine wichtige Voraussetzung für das spätere Inkrafttreten des Bebauungsplans, da dieser sich mit seinen Regelungsinhalten aus den Darstellungen des Flächennutzungsplans ergeben muss. Der Flächennutzungsplan stellt die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung der Fläche in seinen Grundzügen dar.
Städtebauliche Verträge
Am 25. März 2025 erfolgte der Abschluss eines notariell beurkundeten Städtebaulichen Vertrags, eines Erschließungsvertrags und eines Vertrags über die naturschutzrechtlichen Maßnahmen zwischen der Vorhabenträgerin Krieger Handel SE und dem Land Berlin, vertreten durch den Bezirk Pankow. In dem Städtebaulichen Vertrag sind unter anderem der Bau der geplanten Wohnungen mit der verpflichtenden Umsetzung von 30 % mietpreis- und belegungsgebundenem Wohnungsbau und der Infrastruktur wie Kitas und Grundschule geregelt. Gemäß dem Erschließungsvertrag überträgt die Krieger Handel SE als aktuelle Eigentümerin die Flächen der geplanten öffentlichen Erschließungsstraße, Parkanlagen und Spielplätze sowie die Flächen für die neue Straßenbahntrasse Pankow-Heinersdorf-Weißensee sowie den überörtlichen Geh- und Radweg entlang der Bahntrasse an das Land Berlin. Der Vertrag über die naturschutzrechtlichen Maßnahmen regelt vor allem den naturschutzrechtlichen Ausgleich. Im laufenden Bebauungsplanverfahren müssen die vertraglichen Regelungen im notwendigen Umfang ergänzt bzw. konkretisiert werden.
Förmliche Behördenbeteiligung
Die förmliche Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB zum Bebauungsplan 3-60a „Pankower Tor“ hat in der Zeit von 14. November 2023 bis 15. Dezember 2023 stattgefunden. Im Ergebnis wurden mehrere weitere Prüfungen und Gutachten in die Wege geleitet. Dazu gehören die Aktualisierung der Verkehrsuntersuchung und der Einzelhandelsauswirkungsanalyse, die Vertiefung der Straßen- und Regenwasserbewirtschaftungsplanung sowie notwendige Abstimmungen zu naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen.
Teilung des B-Plans
Mit Bezirksamtsbeschluss vom 19. Dezember 2023 wurde der Bebauungsplan 3-60 in die drei Bebauungspläne 3-60a „Pankower Tor“, 3-60b „Pankower Tor – Bahnbetriebswerk Pankow“ und 3-60c „Pankower Tor – Schule Heimdallstraße“ geteilt. Der B-Plan 3-60a, der von der Mühlenstraße über die Berliner Straße bis zur Prenzlauer Promenade reicht, und das Neue Stadtquartier auf dem ehemaligen Rangierbahnhof Pankow umfasst, soll vorrangig bearbeitet werden.
Untersuchungen und Gutachten aufgrund der Stellungnahmen aus den frühzeitigen Beteiligungen
Aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange resultierten weitere Untersuchungserfordernisse. Diese wurden Ende 2023 vor Durchführung der förmlichen Behördenbeteiligung vorläufig abgeschlossen.