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Wo seit Jahren das Areal des ehemaligen Rangierbahnhofs Pankow brach liegt, soll in Zukunft ein neues Stadtquartier – das „Pankower Tor“ – entstehen. Lernen Sie hier das Projekt näher kennen.

Das zukünftige Quartier umschließt eine rund 27 Hektar große Fläche zwischen dem S- und U-Bahnhof Pankow und der Prenzlauer Promenade im Norden Berlins. Zusätzlich zu 2.000 geplanten Wohnungen sowie Einkaufs- und Freizeitmöglichkeiten werden auf der Planungsfläche auch öffentliche Grün- und Platzflächen sowie Räume für Sozial- und Bildungsangebote entstehen. Neben sozialer Infrastruktur, die unter anderem eine Grundschule, zwei Kitas, eine Bibliothek sowie eine Galerie umfassen, wird hier auch eine verkehrliche Infrastruktur geplant, die für Klimaschutz und hohe Aufenthaltsqualität steht.

 

Erfahren Sie mehr über das Projekt

Meldungen

17
11
2025

NEWSLETTER #18: Planungsupdate "Pankower Tor": Verkehr, Artenschutz, Infrastruktur

Es ist schon eine Weile her, dass wir zuletzt über den Stand des Projekts „Pankower Tor“ informiert haben. In der Zwischenzeit hat sich jedoch viel getan: Zahlreiche Gutachten wurden und werden fortgeschrieben, wichtige Fragen rund um Verkehr, Artenschutz und Infrastruktur sind weiter konkretisiert worden. Schritt für Schritt fügt sich das Gesamtbild des künftigen Quartiers zusammen – mit klaren Fortschritten, aber auch mit anspruchsvollen Herausforderungen.

01
07
2022

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum "Pankower Tor" abgeschlossen

Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung wurde der Bebauungsplanentwurf zum Pankower Tor genaustens unter die Lupe genommen. In der Zeit vom 25. März bis 29. April fand zum Bebauungsplan 3-60 im Bezirksamt Pankow sowie über die Beteiligungsplattform mein.berlin.de die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 des Baugesetzbuches statt. Parallel erfolgte die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange.

Projektzeitschiene

2026

Festsetzung

Die Festsetzung des Bebauungsplans gemäß § 10 BauGB erfolgt durch den Erlass der Rechtsverordnung und wird für 2026 avisiert.

2026

Planreife

Der sogenannte „Planreife-Stand“ des Bebauungsplanverfahrens gemäß § 33 Abs. 1 BauGB kann nach Abschluss der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung für 2026 durch einen Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) Pankow angestrebt werden.

2026

Erneute förmliche Behördenbeteiligung und förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung

Die erneute förmliche Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 i.V.m. 4a Abs. 3 BauGB sowie die förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB zum Bebauungsplan 3-60a „Pankower Tor“ soll im 1. Halbjahr 2026 durchgeführt werden. Zuvor müssen alle notwendigen Abwägungsgrundlagen (Untersuchungen und Konzepte) aktualisiert und fertiggestellt sein.

2025

Änderung des Flächennutzungsplans

Am 24. Januar 2025 ist die Änderung des Flächennutzungsplans von Berlin für die Nachnutzung des ehemaligen Rangierbahnhofs Pankow (laufende Nummer 05/16) durch Bekanntmachung im Amtsblatt für Berlin in Kraft getreten. Das Verfahren wurde von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen geführt. Die Änderung des Flächennutzungsplans ist eine wichtige Voraussetzung für das spätere Inkrafttreten des Bebauungsplans, da dieser sich mit seinen Regelungsinhalten aus den Darstellungen des Flächennutzungsplans ergeben muss. Der Flächennutzungsplan stellt die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung der Fläche in seinen Grundzügen dar.

2025 / 2026

Städtebauliche Verträge

Am 25. März 2025 erfolgte der Abschluss eines notariell beurkundeten Städtebaulichen Vertrags, eines Erschließungsvertrags und eines Vertrags über die naturschutzrechtlichen Maßnahmen zwischen der Vorhabenträgerin Krieger Handel SE und dem Land Berlin, vertreten durch den Bezirk Pankow. In dem Städtebaulichen Vertrag sind unter anderem der Bau der geplanten Wohnungen mit der verpflichtenden Umsetzung von 30 % mietpreis- und belegungsgebundenem Wohnungsbau und der Infrastruktur wie Kitas und Grundschule geregelt. Gemäß dem Erschließungsvertrag überträgt die Krieger Handel SE als aktuelle Eigentümerin die Flächen der geplanten öffentlichen Erschließungsstraße, Parkanlagen und Spielplätze sowie die Flächen für die neue Straßenbahntrasse Pankow-Heinersdorf-Weißensee sowie den überörtlichen Geh- und Radweg entlang der Bahntrasse an das Land Berlin. Der Vertrag über die naturschutzrechtlichen Maßnahmen regelt vor allem den naturschutzrechtlichen Ausgleich. Im laufenden Bebauungsplanverfahren müssen die vertraglichen Regelungen im notwendigen Umfang ergänzt bzw. konkretisiert werden. 

2023

Förmliche Behördenbeteiligung

Die förmliche Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB zum Bebauungsplan 3-60a „Pankower Tor“ hat in der Zeit von 14. November 2023 bis 15. Dezember 2023 stattgefunden. Im Ergebnis wurden mehrere weitere Prüfungen und Gutachten in die Wege geleitet. Dazu gehören die Aktualisierung der Verkehrsuntersuchung und der Einzelhandelsauswirkungsanalyse, die Vertiefung der Straßen- und Regenwasserbewirtschaftungsplanung sowie notwendige Abstimmungen zu naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen.

2023

Teilung des B-Plans

Mit Bezirksamtsbeschluss vom 19. Dezember 2023 wurde der Bebauungsplan 3-60 in die drei Bebauungspläne 3-60a „Pankower Tor“, 3-60b „Pankower Tor – Bahnbetriebswerk Pankow“ und 3-60c „Pankower Tor – Schule Heimdallstraße“ geteilt. Der B-Plan 3-60a, der von der Mühlenstraße über die Berliner Straße bis zur Prenzlauer Promenade reicht, und das Neue Stadtquartier auf dem ehemaligen Rangierbahnhof Pankow umfasst, soll vorrangig bearbeitet werden.

2022-2023

Untersuchungen und Gutachten aufgrund der Stellungnahmen aus den frühzeitigen Beteiligungen

Aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange resultierten weitere Untersuchungserfordernisse. Diese wurden Ende 2023 vor Durchführung der förmlichen Behördenbeteiligung vorläufig abgeschlossen.

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