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Artenschutz am Pankower Tor

Gute Planung braucht Zeit. Es gilt Konflikte lieber frühzeitig, statt im Nachgang auszuräumen. So auch am Pankower Tor. Lesen Sie im Folgenden welche Rolle der Artenschutz dabei spielt und welche weiteren Themen derzeit bearbeitet werden.

Gute Planung braucht Zeit. Es gilt Konflikte lieber frühzeitig, statt im Nachgang auszuräumen. So auch am Pankower Tor. Lesen Sie im Folgenden welche Rolle der Artenschutz dabei spielt und welche weiteren Themen derzeit bearbeitet werden.

Umfassende Kartierungsarbeit zum Artenschutz

Der Artenschutz ist ein hohes Gut im deutschen Naturschutz- und Planungsrecht, um die biologische Vielfalt zu schützen. Das Bundesnaturschutzgesetz besagt, dass geschützte Arten nicht getötet und auch in ihrem Lebensraum nicht gestört werden dürfen.
Seit 2012 ist bekannt, dass sich auf mehreren Teilflächen des ehemaligen Rangierbahnhofs Pankow, auf dem das neue Stadtquartier „Pankower Tor“ entstehen soll, geschützte Arten angesiedelt haben. Der NABU Berlin entdeckte die Kreuzkröte damals auf dem Planungsareal. Das Vorkommen dieser und anderer geschützter Arten wurde in mehreren Untersuchungen und zuletzt 2019 durch eine von der Krieger Handel SE in Auftrag gegebene Bestandserhebungen bestätigt. So haben sich auf den sonnigen Flächen entlang der Bahntrasse auch Zauneidechsen angesiedelt ebenso wie der Brachpieper. Anfang 2020 lagen weitere Ergebnisse einer genauen Kartierung der geschützten Biotope und Tierarten vor, die für das geplante städtebauliche Workshopverfahren und das Bebauungsplanverfahren nötig waren.

Maßnahmenpakete zum Artenschutz

Aufbauend auf den verschiedenen Gutachten wurden Maßnahmenpakete zum Umgang mit den geschützten Populationen entwickelt. So kann die Zauneidechse in bestimmten Teilbereichen, insbesondere entlang des Böschungsstreifens der Bahntrasse, langfristig am Pankower Tor überleben und dort verbleiben. Man arbeitet mit der Obersten Naturschutzbehörde daran, inwiefern die Ostfläche des Planungsareals (der Bereich des ehemaligen Bahnbetriebswerks) als Habitat ausreicht.
Spezialisierte Fachplaner*innen kamen zu dem Schluss, dass der Erhalt der Kreuzkröte auf dem ehemaligen Rangierbahnhof auf Dauer nicht möglich sei. Selbst der Verzicht auf die Bebauung, würde das Überleben nicht dauerhaft sichern. Die Population müsse daher, aus Gründen des Artenschutzes vollständig in geeignete Habitate in Brandenburg umgesiedelt werden.

Planungssicherheit herstellen

Für eine vollständige Umsiedlung ist eine artenschutzrechtliche Befreiung notwendig, welche zu begründen ist.
Um die notwendigen Nachweise zu erlangen, soll ein förmliches Verfahren unter Einbeziehung der anerkannten Naturschutzverbände erfolgen.
Mit dem endgültigen Ergebnis ist voraussichtlich Ende des Jahres zu rechnen. Derweil werden gemeinsam mit dem Landesamt für Umwelt Brandenburg mehrere Flächen geprüft, die neben der Kreuzkröte auch dem Brachpieper als neuer Lebensraum dienen sollen.
Solange der Umgang mit der Kreuzkröte nicht verbindlich entschieden ist und keine ausreichende Planungssicherheit für die Krieger Handel SE besteht, sollen keine detaillierteren Planungen angestoßen werden. Das geplante konkurrierende städtebauliche Workshopverfahren kann somit frühestens Anfang 2021 starten.

Fokus Ostfläche

Die Arbeit steht derweil nicht still. Die „Ostfläche" des Pankower Tors im Umfeld des Ring- und Rundlokschuppens wird gemäß Bezirksamtsbeschluss als Oberschulstandort geprüft. In weiteren Untersuchungen werden die mögliche verkehrliche Erschließung, die Altlasten- und Baugrundbeschaffenheit und die schalltechnischen Rahmenbedingungen betrachtet. Zudem soll eine städtebauliche Machbarkeitsstudie zeigen, ob und wie die Schulgebäude und Freiflächen auf dem Standort angeordnet werden können. In diesem Zusammenhang wird auch der verkehrliche Knoten an der Prenzlauer Promenade näher untersucht, über den die Hauptfläche des Pankower Tors erschlossen werden soll.

Planung und Beteiligung in Zeiten von Corona

Zudem werden derzeit Corona-taugliche Kommunikationsformate entwickelt – sowohl für das Gesamtverfahren als auch für die Beteiligung der Öffentlichkeit. Damit sich im kommenden Jahr alle Interessierten sicher am städtebaulichen Workshopverfahren beteiligen können, wird es sowohl digitale Formate als auch offene Veranstaltungen vor Ort geben.
Wir halten Sie über die Projektwebseite und den Newsletter auf dem Laufenden.

Mit freundlichen Grüßen im Namen der Krieger Handel SE und des Landes Berlin

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